Teilverkauf klingt gut.
Die Rechnung sieht anders aus.
Bis zu 50 % Ihres Hauses verkaufen, sofort Geld erhalten und trotzdem wohnen bleiben — so wird der Teilverkauf beworben. Was in der Werbung fehlt: das monatliche Nutzungsentgelt, die Gebühr beim späteren Gesamtverkauf und die Tatsache, dass ein normaler Kredit fast immer günstiger wäre. Diese Seite rechnet ehrlich vor — damit Sie selbst entscheiden können.
Was beim Teilverkauf tatsächlich passiert — in vier Schritten
Bevor wir über Kosten und Risiken sprechen, sollten Sie das Modell verstehen. Hier ist der Ablauf — sachlich, ohne Werbung.
Was Teilverkauf Sie wirklich kostet — im Vergleich zum Kredit
Stellen Sie Ihren Immobilienwert und den gewünschten Anteil ein. Der Rechner zeigt, was Sie über die Jahre tatsächlich zahlen — und was ein klassischer Immobilienkredit im Vergleich kosten würde.
Teilverkauf-Kostenrechner
Nutzungsentgelt vs. Immobilienkredit
Teilverkauf: Nutzungsentgelt 5,0 % p. a. des Auszahlungsbetrags, Durchführungsentgelt 4,125 % des Gesamtwerts (Mittelwert marktüblicher Anbieter). Kredit: Annuitätendarlehen, Zinssatz 3,5 %, Tilgung 5,0 %, vollständige Rückzahlung innerhalb der Laufzeit. Vereinfachte Darstellung — keine Finanzberatung. Stand: Juli 2026.
Vier Kostenfallen, die Teilverkauf-Anbieter nicht in den Vordergrund stellen
Die genannten Quellen sind öffentlich zugänglich. Diese Seite gibt deren Kernaussagen wieder, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Stand: Juli 2026.
Was Sie stattdessen tun können — vier Wege im Vergleich
Teilverkauf löst ein echtes Problem — Liquidität im Alter. Aber es gibt fast immer günstigere Wege zum gleichen Ziel.
Was Eigentümer zum Teilverkauf wirklich wissen wollen
⚖️ Ist Teilverkauf Betrug?
Nein. Der Teilverkauf ist ein legales Geschäftsmodell, das notariell beurkundet und grundbuchrechtlich abgesichert wird. Betrug ist es nicht — aber ein schlechtes Geschäft ist es in den meisten Fällen. Die Verbraucherzentrale, die BaFin und Finanztip kommen unabhängig voneinander zum Ergebnis, dass ein klassischer Immobilienkredit fast immer günstiger und transparenter ist als ein Teilverkauf.
📋 Was sagen BaFin und Verbraucherzentrale?
Die BaFin hat 2023 eine ausdrückliche Verbraucherwarnung veröffentlicht und eine Checkliste mit Beispielrechnungen bereitgestellt. Die Verbraucherzentralen Bremen und Baden-Württemberg stufen den Teilverkauf als „teuer und intransparent" ein und empfehlen, vor einer Entscheidung immer einen unabhängigen Kreditvergleich einzuholen. Finanztip bewertet das Modell als „kompliziert und risikoreich" und rät in den meisten Fällen zu einem Annuitätendarlehen als bessere Alternative.
🤔 Wann kann ein Teilverkauf doch sinnvoll sein?
In sehr wenigen Ausnahmefällen: wenn Sie keinen Bankkredit erhalten (z. B. wegen Alter oder fehlender Bonität), nicht verkaufen wollen und keine Erben berücksichtigen müssen. Selbst dann sollten Sie vorher prüfen, ob eine Leibrente oder eine Umkehrhypothek nicht die bessere Lösung wäre. Und in jedem Fall: den Vertrag vor Unterschrift von einem unabhängigen Anwalt prüfen lassen — nicht vom Notar des Anbieters.
🏚️ Was passiert bei einer Insolvenz des Anbieters?
Ihr Nießbrauchrecht steht im Grundbuch und ist grundsätzlich insolvenzfest. Allerdings: Die meisten Anbieter refinanzieren den Kauf über Banken und sichern sich dafür mit einer Grundschuld auf Ihre gesamte Immobilie ab. Im Insolvenzfall könnte die Bank diese Grundschuld verwerten — und Ihr Nießbrauch steht dann in Konkurrenz zu deren Forderung. Die Rangfolge im Grundbuch entscheidet. Lassen Sie vor Vertragsschluss prüfen, ob Ihr Nießbrauch im Rang vor der Grundschuld steht.
🔓 Wie komme ich aus einem Teilverkauf-Vertrag wieder raus?
Die meisten Anbieter bieten ein Rückkaufsrecht an — Sie können den verkauften Anteil zum aktuellen Verkehrswert zurückkaufen. Der Preis basiert auf einem neuen Gutachten und kann höher oder niedriger liegen als der ursprüngliche Teilkaufpreis. Zusätzlich fallen dabei in der Regel erneut Notarkosten und ggf. Grunderwerbsteuer an. Ein einfaches Widerrufsrecht wie bei einem Online-Kauf gibt es beim Teilverkauf nicht — der Vertrag ist notariell beurkundet und bindend.
Die Antworten geben den Stand öffentlich zugänglicher Quellen wieder und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei konkreten Vertragsfragen wenden Sie sich an einen unabhängigen Rechtsanwalt. Stand: Juli 2026.
Nicht „Was bekomme ich beim Teilverkauf?" —
sondern: „Was ist mein Haus wert und welche Option passt?"
Teilverkauf, Kredit, Leibrente oder Verkauf — jede Entscheidung beginnt mit dem Marktwert Ihrer Immobilie. Den bekommen Sie von mir kostenlos, unverbindlich und ohne Folgeanrufe. Danach entscheiden Sie — nicht ich.