⚠️ Verbraucherhinweis

Teilverkauf klingt gut.
Die Rechnung sieht anders aus.

Bis zu 50 % Ihres Hauses verkaufen, sofort Geld erhalten und trotzdem wohnen bleiben — so wird der Teilverkauf beworben. Was in der Werbung fehlt: das monatliche Nutzungsentgelt, die Gebühr beim späteren Gesamtverkauf und die Tatsache, dass ein normaler Kredit fast immer günstiger wäre. Diese Seite rechnet ehrlich vor — damit Sie selbst entscheiden können.

Älteres Paar am Küchentisch mit Unterlagen, nachdenklich, prüfend, ungewiss
Quelle: Verbraucherzentrale · BaFin-Warnung 2023 · Finanztip 2026

Was beim Teilverkauf tatsächlich passiert — in vier Schritten

Bevor wir über Kosten und Risiken sprechen, sollten Sie das Modell verstehen. Hier ist der Ablauf — sachlich, ohne Werbung.

1
Sie verkaufen einen Anteil
Ein Unternehmen kauft bis zu 50 % Ihrer Immobilie zum aktuellen Verkehrswert. Sie erhalten den entsprechenden Betrag als Einmalzahlung — z. B. 100.000 € bei einem Hauswert von 300.000 € und 33 % Anteil.
2
Sie erhalten ein Nießbrauchrecht
Im Grundbuch wird ein lebenslanges Nießbrauchrecht eingetragen. Sie dürfen die gesamte Immobilie weiter nutzen — wohnen oder vermieten. Das klingt nach Sicherheit. Was dabei oft untergeht: der Anbieter lässt gleichzeitig eine Grundschuld auf das gesamte Objekt eintragen.
3
Sie zahlen monatlich Nutzungsentgelt
Für die Nutzung des verkauften Anteils zahlen Sie eine Art Miete — das „Nutzungsentgelt". Typisch: ca. 5 % des Auszahlungsbetrags pro Jahr. Bei 100.000 € Auszahlung sind das rund 416 € pro Monat — zusätzlich zu allen laufenden Kosten, die weiterhin bei Ihnen bleiben.
4
Beim Gesamtverkauf wird nochmal kassiert
Wird die Immobilie später komplett verkauft — durch Sie, Ihre Erben oder den Anbieter —, fällt ein „Durchführungsentgelt" an. Typisch: 3,25–5,5 % des gesamten Verkaufspreises. Bei einem Haus für 300.000 € sind das bis zu 16.500 € — die von Ihrem Anteil abgezogen werden.
💡
Zusammengefasst: Sie geben Eigentum ab, zahlen dafür monatlich, tragen weiterhin alle Kosten — und wenn am Ende verkauft wird, wird nochmal eine Gebühr fällig. Ob sich das lohnt, zeigt der Rechner im nächsten Abschnitt.

Was Teilverkauf Sie wirklich kostet — im Vergleich zum Kredit

Stellen Sie Ihren Immobilienwert und den gewünschten Anteil ein. Der Rechner zeigt, was Sie über die Jahre tatsächlich zahlen — und was ein klassischer Immobilienkredit im Vergleich kosten würde.

Teilverkauf-Kostenrechner

Nutzungsentgelt vs. Immobilienkredit

300.000 €
30 %
Ihre Auszahlung: 90.000 €
⚠️ Teilverkauf
Nutzungsentgelt/Monat 375 €
Kosten nach 5 Jahren 22.500 €
Kosten nach 10 Jahren 45.000 €
Kosten nach 15 Jahren 67.500 €
+ Durchführungsentgelt bei Verkauf 12.375 €
Gesamtkosten nach 10 J. + Verkauf 57.375 €
✅ Immobilienkredit
Rate/Monat (3,5 %, 15 J.) 643 €
Zinsen nach 5 Jahren 14.280 €
Zinsen nach 10 Jahren 25.470 €
Zinsen nach 15 Jahren 25.740 €
Durchführungsentgelt 0 €
Gesamtkosten nach 10 J. 25.470 €
Ersparnis mit Kredit statt Teilverkauf (nach 10 Jahren): 31.905 €

Teilverkauf: Nutzungsentgelt 5,0 % p. a. des Auszahlungsbetrags, Durchführungsentgelt 4,125 % des Gesamtwerts (Mittelwert marktüblicher Anbieter). Kredit: Annuitätendarlehen, Zinssatz 3,5 %, Tilgung 5,0 %, vollständige Rückzahlung innerhalb der Laufzeit. Vereinfachte Darstellung — keine Finanzberatung. Stand: Juli 2026.

Vier Kostenfallen, die Teilverkauf-Anbieter nicht in den Vordergrund stellen

1
Nutzungsentgelt steigt mit den Zinsen
Die meisten Anbieter schreiben das Nutzungsentgelt nur für 10 Jahre fest. Danach wird es an das aktuelle Zinsniveau angepasst — nach oben, versteht sich. Bei steigenden Zinsen zahlen Sie also mehr, während Ihr Anteil am Haus gleichzeitig kleiner geworden ist.
Quelle: Verbraucherzentrale Bremen/Baden-Württemberg, Januar 2026
2
Instandhaltung bleibt 100 % bei Ihnen
Sie verkaufen einen Teil Ihres Hauses — aber die Kosten für Dach, Heizung, Fassade und Garten bleiben vollständig bei Ihnen. Der Teilkäufer profitiert von der Wertsteigerung, zahlt aber nichts für deren Erhalt. Bei einem Dach für 25.000–40.000 € oder einer Heizung für 15.000–30.000 € wird das schnell zum Problem.
Quelle: Finanztip, Mai 2026
3
Grundschuld auf das gesamte Objekt
Die Anbieter refinanzieren den Kauf Ihres Anteils über Banken — und sichern sich dafür mit einer Grundschuld auf Ihre gesamte Immobilie ab. Nicht nur auf den verkauften Anteil. Im Fall einer Insolvenz des Anbieters kann das Ihr Nießbrauchrecht gefährden, auch wenn es im Grundbuch steht.
Quelle: BaFin-Verbraucherwarnung, 2023
4
Mindestwertsteigerung im Kleingedruckten
Einige Anbieter sichern sich vertraglich eine Mindestwertsteigerung von 14–17 % zu. Steigt der Wert Ihrer Immobilie nicht so stark, zahlen Sie die Differenz beim Gesamtverkauf aus Ihrem Anteil — Ihr Erlös schrumpft, der des Anbieters nicht.
Quelle: Verbraucherzentrale, Finanztip
Kostenfalle - Nahaufnahme eines Vertrags mit Kleingedrucktem
⚖️
Kein Betrug — aber auch kein gutes Geschäft. Der Teilverkauf ist legal und reguliert. Aber die Verbraucherzentrale, die BaFin und Finanztip kommen unabhängig voneinander zum gleichen Ergebnis: In den meisten Fällen ist ein klassischer Immobilienkredit günstiger, transparenter und sicherer.

Die genannten Quellen sind öffentlich zugänglich. Diese Seite gibt deren Kernaussagen wieder, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Stand: Juli 2026.

Was Sie stattdessen tun können — vier Wege im Vergleich

Teilverkauf löst ein echtes Problem — Liquidität im Alter. Aber es gibt fast immer günstigere Wege zum gleichen Ziel.

🏠 Verkaufen & in eine kleinere Wohnung ziehen
So funktioniert's
Sie verkaufen die Immobilie komplett, erhalten den vollen Marktwert und kaufen oder mieten eine barrierefreie, kleinere Wohnung. Der Differenzbetrag steht Ihnen frei zur Verfügung.
Ehrliche Einordnung
Der sauberste und in den meisten Fällen wirtschaftlich beste Weg. Emotional der schwerste — aber finanziell der klarste. Keine laufenden Verpflichtungen, keine versteckten Gebühren, volle Kontrolle über den Erlös.
vs. Teilverkauf: Kein Nutzungsentgelt, kein Durchführungsentgelt, kein geteiltes Eigentum.

Was Eigentümer zum Teilverkauf wirklich wissen wollen

⚖️ Ist Teilverkauf Betrug?

Nein. Der Teilverkauf ist ein legales Geschäftsmodell, das notariell beurkundet und grundbuchrechtlich abgesichert wird. Betrug ist es nicht — aber ein schlechtes Geschäft ist es in den meisten Fällen. Die Verbraucherzentrale, die BaFin und Finanztip kommen unabhängig voneinander zum Ergebnis, dass ein klassischer Immobilienkredit fast immer günstiger und transparenter ist als ein Teilverkauf.

📋 Was sagen BaFin und Verbraucherzentrale?

Die BaFin hat 2023 eine ausdrückliche Verbraucherwarnung veröffentlicht und eine Checkliste mit Beispielrechnungen bereitgestellt. Die Verbraucherzentralen Bremen und Baden-Württemberg stufen den Teilverkauf als „teuer und intransparent" ein und empfehlen, vor einer Entscheidung immer einen unabhängigen Kreditvergleich einzuholen. Finanztip bewertet das Modell als „kompliziert und risikoreich" und rät in den meisten Fällen zu einem Annuitätendarlehen als bessere Alternative.

🤔 Wann kann ein Teilverkauf doch sinnvoll sein?

In sehr wenigen Ausnahmefällen: wenn Sie keinen Bankkredit erhalten (z. B. wegen Alter oder fehlender Bonität), nicht verkaufen wollen und keine Erben berücksichtigen müssen. Selbst dann sollten Sie vorher prüfen, ob eine Leibrente oder eine Umkehrhypothek nicht die bessere Lösung wäre. Und in jedem Fall: den Vertrag vor Unterschrift von einem unabhängigen Anwalt prüfen lassen — nicht vom Notar des Anbieters.

🏚️ Was passiert bei einer Insolvenz des Anbieters?

Ihr Nießbrauchrecht steht im Grundbuch und ist grundsätzlich insolvenzfest. Allerdings: Die meisten Anbieter refinanzieren den Kauf über Banken und sichern sich dafür mit einer Grundschuld auf Ihre gesamte Immobilie ab. Im Insolvenzfall könnte die Bank diese Grundschuld verwerten — und Ihr Nießbrauch steht dann in Konkurrenz zu deren Forderung. Die Rangfolge im Grundbuch entscheidet. Lassen Sie vor Vertragsschluss prüfen, ob Ihr Nießbrauch im Rang vor der Grundschuld steht.

🔓 Wie komme ich aus einem Teilverkauf-Vertrag wieder raus?

Die meisten Anbieter bieten ein Rückkaufsrecht an — Sie können den verkauften Anteil zum aktuellen Verkehrswert zurückkaufen. Der Preis basiert auf einem neuen Gutachten und kann höher oder niedriger liegen als der ursprüngliche Teilkaufpreis. Zusätzlich fallen dabei in der Regel erneut Notarkosten und ggf. Grunderwerbsteuer an. Ein einfaches Widerrufsrecht wie bei einem Online-Kauf gibt es beim Teilverkauf nicht — der Vertrag ist notariell beurkundet und bindend.

Die Antworten geben den Stand öffentlich zugänglicher Quellen wieder und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei konkreten Vertragsfragen wenden Sie sich an einen unabhängigen Rechtsanwalt. Stand: Juli 2026.

Nicht „Was bekomme ich beim Teilverkauf?" —
sondern: „Was ist mein Haus wert und welche Option passt?"

Teilverkauf, Kredit, Leibrente oder Verkauf — jede Entscheidung beginnt mit dem Marktwert Ihrer Immobilie. Den bekommen Sie von mir kostenlos, unverbindlich und ohne Folgeanrufe. Danach entscheiden Sie — nicht ich.

Michael Bauer, Immobilienberater in Bremerhaven
Michael Bauer
Immobilienberater · Bremerhaven, Geestland & Cuxland
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