Häufige Fragen zum Immobilienverkauf in Bremerhaven und der Region
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Oft schon bevor wir überhaupt telefoniert haben. Und sie ist berechtigt, denn das Wort existiert nicht ohne Grund. Die ehrliche Antwort: Nein. Und hier ist, warum das keine Behauptung, sondern nachprüfbar ist. Mein Vertrag läuft 4 Monate. Nicht 12, nicht 24, keine automatische Verlängerung. Danach endet er von selbst – oder Sie entscheiden neu. Ich verdiene ausschließlich bei Erfolg. Kommt kein Verkauf zustande, zahlen Sie nichts. Kein Grundhonorar, keine Bearbeitungsgebühr, keine Kosten für „Bemühungen". Das ist keine Kulanz, sondern gesetzlicher Regelfall beim Maklervertrag nach § 652 BGB. Und wenn ich meine zugesagte Leistung nicht erbringe – keine Vermarktung, keine Besichtigungen, keine Kommunikation – haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sofort, unabhängig von der Laufzeit.
Der eigentliche „Knebel" liegt woanders: bei parallelen Beauftragungen mehrerer Makler, bei mehrfach auf Portalen gelisteten Immobilien mit unterschiedlichen Preisen, bei der Unsicherheit, wer im Streitfall wofür haftet. Genau das verhindert ein klar geregelter Vertrag – zu Ihrem Schutz, nicht zu meinem Vorteil.
💡 Mit dem Erlösrechner sehen Sie auf einen Blick, was nach Provision, Notar und Steuern wirklich bei Ihnen ankommt. -
Seit Dezember 2020 gilt beim Kauf von Wohnimmobilien das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt mindestens die Hälfte der Provision – der Käufer nie mehr als der Verkäufer (§ 656c BGB).
Meine Courtage beträgt 2,38 % inkl. MwSt. je Partei – Sie als Verkäufer zahlen 2,38 %, der Käufer zahlt separat ebenfalls 2,38 %. Kein kombinierter Satz, kein Kleingedrucktes. Fällt kein Verkauf an, zahlen Sie nichts. Kein Verkauf, keine Kosten.
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Der Notar beurkundet den Kaufvertrag – das ist Pflicht. Seine Gebühren richten sich nach dem GNotKG und betragen grob 1,0 bis 1,5 % des Kaufpreises. Dazu kommen Grundbuchkosten für die Eigentumsumschreibung.
Als Verkäufer zahlen Sie in der Regel nur die Löschung bestehender Grundschulden. Der Käufer trägt den Löwenanteil – das ist seit Jahrzehnten Usus und gesetzlich nicht anders geregelt.
💡 Bei 300.000 € Kaufpreis rechnen Sie als Verkäufer mit rund 300–600 € für Grundschuldlöschung – nicht mehr. -
Nach der Beurkundung lässt der Notar eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen, holt Genehmigungen ein und stellt die Fälligkeitsmitteilung aus, sobald alle Bedingungen erfüllt sind.
Erst dann überweist der Käufer den Kaufpreis – typischerweise 4 bis 8 Wochen nach dem Notartermin. Die Schlüsselübergabe erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
💡 Zwischen Notartermin und Geldeingang liegen also meist 4–8 Wochen. Das klingt lang, ist aber normal – und schützt Sie vor Zahlungsausfall. -
Spekulationssteuer nach § 23 EStG fällt an, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen und die Immobilie nicht selbst bewohnt wurde.
Zwei Ausnahmen machen den Verkauf steuerfrei: Entweder liegt der Kauf länger als 10 Jahre zurück – oder Sie haben die Immobilie im Verkaufsjahr sowie in den zwei Jahren davor selbst genutzt. Besteuert wird der Gewinn, nicht der gesamte Erlös.
⚠️ Wer zwischendurch vermietet hat, verliert den Eigennutzungs-Bonus häufig anteilig. Hier lohnt ein Blick zum Steuerberater, bevor Sie entscheiden. -
Grunderwerbsteuer zahlt ausschließlich der Käufer. Als Verkäufer müssen Sie sich darum nicht kümmern.
In meinem Tätigkeitsgebiet: Niedersachsen 5,0 %, Bremen 5,0 % des Kaufpreises. Das ist ein relevanter Kostenfaktor für Ihre Käufer – den Sie beim Verhandeln im Hinterkopf behalten sollten.
💡 Bei 300.000 € zahlt der Käufer allein 15.000 € Grunderwerbsteuer – noch vor Notarkosten. Das beeinflusst, welchen Kaufpreis er sich leisten kann. -
Ja, der Energieausweis ist Pflicht – spätestens bei der Besichtigung muss er vorliegen. Fehlt er, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 €.
Es gibt zwei Typen: Den Verbrauchsausweis (günstiger, basiert auf tatsächlichem Verbrauch) und den Bedarfsausweis (technische Berechnung, Pflicht für viele Altbauten). Kosten: rund 50–300 € je nach Typ und Anbieter.
💡 Ich besorge den Energieausweis als Teil meiner Vermarktung für Sie – das ist einer der Punkte, der bei mir im Paket enthalten ist. -
Vom ersten Gespräch bis zur Schlüsselübergabe vergehen in der Regel 3 bis 6 Monate. In gut nachgefragten Lagen geht es schneller, bei komplexen Objekten auch länger.
Die Phasen: Vorbereitung & Unterlagen (2–4 Wochen) → Vermarktung & Besichtigungen (4–10 Wochen) → Verhandlung & Bonitätsprüfung (1–3 Wochen) → Notar & Abwicklung (4–8 Wochen).
💡 Meine durchschnittliche Vertragslaufzeit beträgt 4 Monate – flexibel verlängerbar. -
Das Standardpaket: Grundbuchauszug (max. 3 Monate alt), Flurkarte, Energieausweis, Baupläne & Grundrisse, Wohnflächenberechnung und Baubeschreibung. Bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung und aktuelle Hausgeldabrechnungen.
Dazu je nach Objekt: Wartungsverträge, Sanierungsnachweise, Mietverträge und Nachweis über bestehende Grundschulden.
💡 Ich besorge alle Unterlagen aus einer Hand – Grundbuch, Flurkarte, Energieausweis. Das nimmt Ihnen wochenlange Behördengänge ab. -
Ja – und ich sage das nicht nur so. Wer gut vorbereitet ist, den Markt kennt und Zeit mitbringt, schafft das.
Der Haken: Die meisten unterschätzen den Aufwand und überschätzen ihren Angebotspreis. Beides kostet am Ende mehr als eine Provision. Wer trotzdem selbst verkaufen will, dem biete ich ein Coaching an: 95,20 €/h, stundenweise buchbar.
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Es gibt drei anerkannte Verfahren: Vergleichswert (ähnliche Verkäufe in der Region), Ertragswert (auf Basis Mieteinnahmen – relevant für Anleger) und Sachwert (Herstellungskosten + Bodenwert – bei Sonderobjekten).
Ich kombiniere alle drei und gleiche das Ergebnis mit aktuellen Verkaufsdaten aus Bremerhaven, Geestland und Cuxland ab. Online-Rechner liefern Anhaltspunkte – aber keine belastbare Grundlage für den Angebotspreis.
💡 Eine erste Einschätzung gibt die Online-Wertermittlung – für fundierte Marktdaten empfehle ich ein persönliches Gespräch. -
Nein. Mein Honorar entsteht ausschließlich im Erfolgsfall – also wenn die Immobilie verkauft wird und der Kaufpreis geflossen ist. Fotos, Exposé, Portaleinstellung, Besichtigungen, Behördengänge – alles vorab, alles ohne Rechnung.
Was mich vom Branchendurchschnitt unterscheidet: Vertragslaufzeiten von durchschnittlich 4 Monaten statt 12 – und maximal 5 Mandate pro Jahr. Damit Ihre Immobilie nicht in einer langen Liste untergeht.
💡 Offene Fragen? 15 Minuten reichen für ein erstes Gespräch – unverbindlich, und Sie entscheiden danach in Ruhe. -
Ein Bieterverfahren funktioniert nur unter einer Bedingung: mehrere ernsthaft kaufbereite Interessenten wollen zur gleichen Zeit dieselbe Immobilie. Das kommt vor – vor allem bei gefragten Lagen mit knappem Angebot, in Bremerhaven am ehesten in Teilen von Lehe oder bei Objekten mit seltenem Zuschnitt.
In den meisten Fällen, in denen in der Region damit geworben wird, fehlt genau diese Voraussetzung. Ein einzelner Interessent wird als „Wettbewerb" inszeniert, um Druck aufzubauen – das erzeugt kein höheres Angebot, nur ein schlechteres Gefühl beim Käufer.
Ich setze ein Bieterverfahren nur ein, wenn die Nachfragelage es tatsächlich hergibt – und sage Ihnen vorher ehrlich, wenn das nicht der Fall ist. Eine realistische Preisstrategie schlägt Show.
💡 Zur Immobilienbewertung – dort sehen Sie, welche Preisstrategie zu Ihrer Lage passt. -
Eine Reservierungsvereinbarung soll ein Objekt für einen Kaufinteressenten gegen Zahlung einer Gebühr für einen bestimmten Zeitraum exklusiv freihalten. Klingt nach Sicherheit — ist rechtlich aber oft deutlich weniger wert, als viele Beteiligte annehmen.
Der Bundesgerichtshof hat bereits 2010 (Az. III ZR 21/10) und erneut 2023 (Az. I ZR 113/22) entschieden: Formularmäßig vereinbarte Reservierungsgebühren benachteiligen Kaufinteressenten unangemessen und sind unwirksam — unabhängig davon, ob sie im Maklervertrag selbst oder in einem separaten Dokument stehen. Wurde eine solche Gebühr bereits gezahlt, lässt sie sich in der Regel zurückfordern.
Eine Ausnahme gibt es: individuell ausgehandelte Vereinbarungen, bei denen der Kaufinteressent tatsächlich Einfluss auf die Bedingungen hatte, unterliegen nicht dieser Inhaltskontrolle. In der Praxis kommt das aber selten vor — die meisten Reservierungsvereinbarungen sind vorformuliert.
💡 Auf der Käuferseite finden Sie die weiteren Schritte rund um ein Kaufangebot.