Immobilie bei Scheidung

Das Objekt gehört beiden.
Der Weg nach vorne auch.

Eine Trennung ist selten einfach. Wenn eine gemeinsame Immobilie dabei ist, wird es oft noch komplizierter. Hier finden Sie einen klaren Fahrplan – und einen Ansprechpartner, der keine Seite wählt.

Neutral für beide Parteien
Region Bremerhaven · Geestland · Cuxland
Max. 5 Objekte pro Jahr
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Lieber hören statt lesen?

3:17 Minuten, von mir persönlich gesprochen.

Sie stehen gerade an einem der schwierigsten Punkte, die das Leben bereithält — und mittendrin steht ein Objekt, das beiden gehört.

Vielleicht haben Sie dieses Objekt gemeinsam gekauft, vielleicht jahrelang darin gelebt, vielleicht sogar selbst renoviert. Und jetzt ist es gleichzeitig das Wertvollste, was Sie gemeinsam besitzen — und einer der härtesten Streitpunkte.

Was jetzt zählt, ist nicht Tempo. Sondern Klarheit. Darüber, was das Objekt wert ist. Was rechtlich gilt. Und welche Möglichkeiten Sie haben — auch wenn die andere Partei gerade nicht mit Ihnen spricht.

Leeres Wohnzimmer mit Sonnenlicht – Immobilie bei Scheidung verkaufen Bremerhaven
01
Was gerade los ist
Trennung bedeutet nicht automatisch, dass das Objekt sofort verkauft werden muss. Aber es bedeutet, dass Entscheidungen anstehen — und je länger sie offen bleiben, desto belastender wird es für beide Seiten.
02
Was das mit dem Objekt bedeutet
Das Objekt ist kein Streitobjekt. Es ist Vermögen. Und Vermögen lässt sich fair aufteilen — wenn der Verkauf professionell begleitet wird und beide Parteien den gleichen Informationsstand haben.
03
Was jetzt zählt
Ein realistischer Marktwert. Ein neutraler Ansprechpartner. Und ein Fahrplan, der beide Seiten einbezieht — damit am Ende nicht der Anwalt entscheidet, sondern Sie selbst.
„Ich verkaufe kein Objekt. Ich begleite zwei Menschen durch einen Prozess, der schon schwierig genug ist — und sorge dafür, dass das Ergebnis für beide zählt. Das ist der einzige Anspruch, mit dem ich in solche Mandate gehe." — Michael Bauer, Immobilienberater Bremerhaven

Ihre Möglichkeiten im Überblick

Was kann mit dem Objekt passieren?

Es gibt nicht nur eine Option. Welche die richtige ist, hängt von Ihrer konkreten Situation ab — vom Grundbuch, vom laufenden Kredit, von der Einigung mit der anderen Partei. Hier ein ehrlicher Überblick über alle sechs Wege.

🔑
Eigentumsübertragung
Oft erste Wahl
Ein Partner übernimmt das Objekt vollständig. Der andere wird aus Grundbuch und Kreditvertrag entlassen und erhält eine Abfindung in Höhe seines Anteils am Verkehrswert.
Die Bank muss zustimmen. Und der übernehmende Partner muss die Finanzierung alleine tragen können — das scheitert häufiger als erwartet.
👨‍👩‍👧
Übertragung an Kinder
Steuerlich komplex
Das Objekt wird an die gemeinsamen Kinder übertragen oder verschenkt — oft mit dem Ziel, Erbschafts- oder Schenkungssteuer zu sparen und das Familienvermögen zu erhalten.
Minderjährige Kinder brauchen Zustimmung des Familiengerichts. Und die Eigentumsverantwortung geht auf das Kind über — inklusive Instandhaltungspflicht.
🏗️
Realteilung
Selten möglich
Das Objekt wird baulich in zwei selbständige Einheiten aufgeteilt — jeder bekommt seinen Teil als Alleineigentum. Beide können danach unabhängig voneinander entscheiden: vermieten, verkaufen, behalten.
Setzt bauliche und rechtliche Teilbarkeit voraus. Für die meisten Einfamilienhäuser kaum umsetzbar, für Mehrfamilienhäuser gelegentlich eine echte Option.
⚖️
Teilungsversteigerung
Letzter Ausweg
Wenn keine Einigung möglich ist, kann jeder Miteigentümer die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen — auch ohne Zustimmung der anderen Partei.
Das Objekt wird zum Gebot verkauft — meist deutlich unter Marktwert. Was beide Seiten verlieren, gewinnt niemand außer dem Meistbietenden.
🏠
Vermietung als Zwischenlösung
Zeitlich begrenzt sinnvoll
Wenn der Markt gerade ungünstig ist oder eine Einigung noch Zeit braucht, kann das Objekt vermietet werden. Die Mieteinnahmen fließen anteilig an beide Parteien.
Setzt voraus, dass beide Seiten weiterhin zusammenarbeiten. Und dass keiner der Partner dringend auf sein Kapital angewiesen ist.
💰
Verkauf des Objekts
Klare Lösung
Das Objekt wird zum bestmöglichen Marktpreis verkauft. Der Erlös wird nach Abzug aller Verbindlichkeiten aufgeteilt — und beide Seiten können einen sauberen Neustart machen.
Erfordert eine gemeinsame Entscheidung — und einen Makler, dem beide Seiten vertrauen. Genau hier liegt der Unterschied.

Der Rechenweg, den jeder kennen sollte

Partner auszahlen bei Scheidung — was das Haus dabei kosten darf

Übernimmt einer von Ihnen das Objekt vollständig, muss der andere für seinen Anteil ausgezahlt werden. Die Grundlage dafür ist immer dieselbe Rechnung — hier ein Beispiel.

Beispielrechnung

Verkehrswert des Objekts 350.000 €
Restschuld beim Kredit 120.000 €
=Basis für die Aufteilung 230.000 €
÷Anteil (bei hälftigem Miteigentum) 2
Auszahlung an den weichenden Partner 115.000 €

Beispielrechnung bei hälftigem Miteigentum (50/50), ohne Vorfälligkeitsentschädigung, Nebenkosten oder sonstige Verbindlichkeiten.

Wichtig: Das ist der grundsätzliche Rechenweg bei einfachem Miteigentum — keine Rechts- oder Steuerberatung. Beim eigentlichen Zugewinnausgleich zählen zusätzlich der Güterstand, weiteres Vermögen und individuelle Vereinbarungen. Klären Sie das mit einem Fachanwalt für Familienrecht. Meine Rolle in dieser Rechnung: einen unabhängigen, marktgerechten Verkehrswert als Grundlage oder Vergleich zu liefern — auf den sich beide Seiten verlassen können.

Miteigentumsanteil und Zugewinnausgleich sind übrigens zwei unterschiedliche Rechnungen — wo genau der Unterschied liegt, beantworte ich weiter unten in den häufigen Fragen.
Jetzt haben Sie die Rechnung gesehen — was heißt das für Ihren Fall? Ein erstes Gespräch bringt Klarheit — über den realistischen Marktwert Ihres Objekts und welche Option für Ihre konkrete Situation am meisten Sinn ergibt.
Kostenloses Erstgespräch →

Schritt für Schritt

Der Fahrplan — was jetzt auf Sie zukommt

Kein Prozess ist bei einer Scheidung identisch. Aber der Ablauf folgt fast immer denselben fünf Stationen.

📋
Station 01

Eigentumsverhältnisse klären

Wer steht im Grundbuch — allein oder gemeinsam? Gibt es noch einen laufenden Kredit, und wer ist Kreditnehmer? Diese Fragen bestimmen, welche Optionen überhaupt offen stehen. Ohne diese Grundlage kann keine belastbare Entscheidung getroffen werden.

Wenn Sie nicht genau wissen, was im Grundbuch steht: Ein aktueller Grundbuchauszug ist beim zuständigen Amtsgericht erhältlich — als Eigentümer haben Sie jederzeit das Recht darauf.

Grundlage für alles Weitere
Beratungsgespräch Michael Bauer

„Der erste Schritt ist immer Klarheit — über Eigentum, Kredit und Ihre Handlungsoptionen."

Michael Bauer

Ihre Einschätzung

Kannten Sie diesen Schritt so?
Was fehlt Ihnen hier?

Anonym · keine Registrierung · keine persönlichen Daten

Danke für Ihr Feedback.
Hinweis zur Courtage: Beide Eigentümer sind gemeinsam die Verkäuferseite und tragen die Verkäufer-Courtage von 2,38 % inkl. MwSt. je zur Hälfte — also je 1,19 % des Verkaufspreises pro Person. Der Käufer zahlt seine Courtage vollständig separat. Es gibt keine gemeinsame Summe, die Sie untereinander verhandeln müssten. Mehr dazu weiter unten.

Die entscheidende Frage

Warum ein gewöhnlicher Makler hier zum Problem werden kann

Ein Makler, der von einem Partner beauftragt wird, hat automatisch eine Seite. Das ist selten böse Absicht — aber es erzeugt Misstrauen. Und Misstrauen kostet Erlös, Zeit und Nerven. Der Unterschied liegt nicht im Exposé, sondern im Mandat.

Der übliche Weg
Wird von einer Partei allein beauftragt — die andere fühlt sich übergangen
Informationsvorsprung auf einer Seite schafft Misstrauen beim Verkaufspreis
Kommunikation läuft nur über einen Partner — Konflikte entstehen fast automatisch
Tempo und Preis werden oft von einer Partei diktiert, nicht gemeinsam entschieden
Im Zweifel kommt es zur Teilungsversteigerung — beide verlieren
Michael Bauer Immobilien
Beide Parteien erhalten denselben Informationsstand — transparent und nachvollziehbar
Kommunikation mit beiden Seiten — direkt, klar, ohne Umwege
Neutrale Bewertung auf Basis aktueller Marktdaten — kein Gefälligkeitsgutachten
Alle Unterlagen werden vollständig koordiniert — kein Informationsvorsprung für niemanden
Ziel ist immer der bestmögliche Erlös — im Interesse beider Seiten
Michael Bauer · Immobilienberater Bremerhaven
„Ich wähle keine Seite. Ich vertrete das Objekt — und das Ziel, dass beide Parteien mit einem fairen Ergebnis aus diesem Kapitel herausgehen."
Ein Scheidungsmandat verlangt mehr als Marktkenntnisse. Es verlangt, dass beide Seiten jederzeit wissen, was gerade passiert — und warum. Ich führe keine Parallelgespräche, gebe keiner Partei einen Informationsvorsprung und treffe keine Entscheidung, ohne dass beide informiert sind. Das ist nicht selbstverständlich. Aber es ist die einzige Arbeitsweise, die in dieser Situation funktioniert.
Volle Transparenz für beide Seiten
Region BHV · Geestland · Cuxland
Nur im Erfolgsfall entstehen Kosten
Diskreter Erstkontakt möglich
Leeres Wohnzimmer mit Sonnenlicht – Immobilie bei Scheidung verkaufen Bremerhaven

Kosten & Courtage

Was kostet das — und wer zahlt was?

Gerade wenn beide Seiten gerade nicht miteinander sprechen, ist Klarheit über die Kosten wichtig. Keine gemeinsame Rechnung, kein Verhandeln untereinander. Hier ist, wie es funktioniert.

Die Grundregel
Bei einem Immobilienverkauf zahlen Käufer und Verkäufer die Courtage jeweils separat. Beide zahlen 2,38 % inkl. MwSt. — unabhängig voneinander.

Das ist die gesetzliche Regelung. Was bei einer Scheidung hinzukommt, ist die Frage: Wer ist auf der Verkäuferseite eigentlich wer?
Wer zahlt was?
Verkäuferseite — beide Eigentümer gemeinsam
Partner A (z. B. 50 % Anteil) 1,19 %
Partner B (z. B. 50 % Anteil) 1,19 %
Verkäufer gesamt 2,38 % inkl. MwSt.
Sprechen beide Parteien nicht miteinander? Kein Problem — ich stelle separate Rechnungen aus und hole Einwilligungen getrennt ein. Das ist Teil meines Mandats.
▼ unabhängig davon ▼
Käuferseite — separat
Käufer 2,38 % inkl. MwSt.
Vollständig unabhängig von der Verkäuferseite. Kein Zusammenhang, keine Absprache erforderlich.
Wann entstehen Kosten?
Bewertung, Erstgespräch, Beratung — alles kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen ausschließlich im Erfolgsfall, also wenn das Objekt tatsächlich verkauft wird. Kein Verkauf, keine Rechnung.
Beispielrechnung
Was bleibt für jeden Eigentümer?
Verkaufspreis des Objekts
250.000 €
Verkaufspreis 250.000 €
Courtage Verkäuferseite gesamt
2,38 % · wird intern je hälftig getragen
− 5.950 €
Netto-Erlös nach Courtage 244.050 €
Anteil Partner A (50 %)
inkl. Courtage-Anteil 1,19 %
122.025 €
Anteil Partner B (50 %)
inkl. Courtage-Anteil 1,19 %
122.025 €
Je Partei 122.025 €
Beispielrechnung bei gleichen Eigentumsanteilen (50/50), ohne Kreditrestschuld, Vorfälligkeitsentschädigung oder sonstige Verbindlichkeiten. Die Käufer-Courtage ist nicht enthalten — sie wird vom Käufer separat gezahlt.
Was das in der Praxis bedeutet Beide Eigentümer sind Verkäufer — auch wenn sie nicht mehr miteinander sprechen. Das bedeutet: Ich kommuniziere im Zweifall mit beiden Seiten getrennt, stelle separate Rechnungen aus und hole alle nötigen Einwilligungen unabhängig ein. Das ist kein Sonderservice — das ist die Grundvoraussetzung für ein faires Ergebnis in dieser Situation. Und ein Grund weniger, warum Sie sich untereinander einigen müssen.

Häufige Fragen

Was andere in Ihrer Situation fragen

Keine dieser Fragen ist unangenehm. Sie werden von fast allen gestellt — und sie verdienen eine ehrliche Antwort.

Was passiert, wenn mein Partner oder meine Partnerin den Verkauf blockiert? +
Rechtlich
Wenn beide Parteien im Grundbuch stehen, kann niemand allein verkaufen — aber auch niemand allein blockieren, ohne Konsequenzen. Verweigert eine Partei die Zustimmung dauerhaft, kann die andere die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen. Das ist ein letzter Ausweg — und meist ein schlechter Deal für beide Seiten, weil Objekte dabei häufig deutlich unter Marktwert weggehen.

In vielen Fällen löst ein neutraler Gesprächsrahmen die Blockade — nicht weil jemand nachgibt, sondern weil beide Seiten zum ersten Mal dieselben Zahlen sehen. Das ist etwas, das ich übernehmen kann.
Kann ich den Makler alleine beauftragen, wenn mein Partner nicht mitmacht? +
Rechtlich
Formal ja — aber der Maklervertrag verpflichtet zunächst nur Sie. Damit das Objekt tatsächlich verkauft werden kann, braucht es beim Notartermin die Unterschrift beider Eigentümer.

Was ich in solchen Situationen mache: Ich nehme Kontakt zu beiden Seiten auf, erkläre den Prozess neutral und schaffe eine Grundlage, auf der beide Parteien informiert mitentscheiden können. Das ist kein Wunder — aber es funktioniert häufiger als erwartet, wenn keine Seite das Gefühl hat, überrumpelt zu werden.
Was ist mit dem laufenden Kredit? Wer zahlt den weiter? +
Finanzen
Der Kreditvertrag läuft unabhängig von der Trennung weiter — beide Kreditnehmer bleiben gegenüber der Bank in der Pflicht, solange nichts anderes geregelt ist. Wer intern was zahlt, ist eine Frage zwischen den Parteien, aber die Bank schaut nur auf den Vertrag.

Beim Verkauf wird die Restschuld aus dem Erlös abgelöst. Dabei kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen — das hängt von Ihrem Kreditvertrag ab. Diese Kosten mindern den Netto-Erlös und sollten vor der Preisfindung bekannt sein. Ich helfe Ihnen, diese Zahl zu ermitteln.
Was ist eine Teilungsversteigerung — und wie vermeidet man sie? +
Rechtlich
Eine Teilungsversteigerung ist ein Verfahren, das jeder Miteigentümer beim Amtsgericht beantragen kann — ohne Zustimmung der anderen Seite. Das Objekt wird dann öffentlich versteigert, oft mit einem Mindestgebot von 50–70 % des Verkehrswerts.

Was das bedeutet: Beide Parteien verlieren Geld — manchmal viel davon. Dazu kommen Gerichts- und Verfahrenskosten. Die Teilungsversteigerung ist kein Druckmittel, das sich auszahlt. Sie ist fast immer das schlechteste wirtschaftliche Ergebnis für beide Seiten.

Vermeiden lässt sie sich durch eine gemeinsame Entscheidung — auch wenn die schwer zu treffen ist. Genau dabei kann ein neutraler Ansprechpartner helfen.
Wie läuft die Bewertung des Objekts ab — und wer bekommt das Ergebnis? +
Prozess
Die Bewertung erfolgt auf Basis aktueller Vergleichspreise in der Region und einer Besichtigung des Objekts. Das Ergebnis — ein realistischer Marktwert — bekommt keine Seite exklusiv. Beide Parteien werden gleichzeitig informiert.

Warum das wichtig ist: Ein Informationsvorsprung bei der Bewertung ist einer der häufigsten Auslöser für Misstrauen und Blockaden. Ich vermeide das von Anfang an.
Muss ich beim Verkauf persönlich anwesend sein — auch bei Besichtigungen? +
Prozess
Nein. Besichtigungen führe ich durch — ohne dass Sie oder Ihr Ex-Partner dabei sein müssen. Das ist in dieser Situation oft die bessere Lösung, weil es Kaufinteressenten eine entspannte Begehung ermöglicht und Konfrontationen zwischen den Eigentümern vermeidet.

Beim Notartermin hingegen müssen in der Regel beide Eigentümer persönlich erscheinen oder eine notarielle Vollmacht erteilen. Auch das lässt sich organisieren, ohne dass Sie im selben Raum sein müssen.
Wir sind noch gar nicht offiziell geschieden. Können wir trotzdem schon verkaufen? +
Rechtlich
Ja. Der Verkauf eines gemeinsamen Objekts ist unabhängig vom Scheidungsverfahren möglich — auch während des Trennungsjahres oder laufender Scheidung. Es braucht keine rechtskräftige Scheidung, um das Objekt zu verkaufen.

Was zählt: Beide Eigentümer im Grundbuch müssen zustimmen. Der zivilrechtliche Status der Ehe ist dafür nicht entscheidend.
Was ist, wenn wir uns beim Preis nicht einig sind? +
Häufig
Das ist eine der häufigsten Situationen — und sie ist lösbar. Eine professionelle Marktbewertung schafft eine neutrale Grundlage, auf die sich beide Seiten beziehen können. Wenn der Wert von einem unabhängigen Dritten festgestellt wird, ist er schwerer anzufechten als wenn eine Partei eine Zahl nennt.

Wenn nach der Bewertung noch Uneinigkeit besteht, gibt es rechtliche Wege — vom Mediationsverfahren bis zur gerichtlichen Klärung. Das ist dann der Part Ihrer Anwälte, nicht meiner. Mein Part ist, das Objekt bestmöglich zu vermarkten, sobald eine Einigung steht.
Fällt Spekulationssteuer an, wenn wir verkaufen? +
Finanzen
Möglicherweise. Die Spekulationssteuer fällt an, wenn das Objekt innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft wird — und in dieser Zeit nicht ausschließlich selbst genutzt wurde (Eigennutzung in den letzten drei Kalenderjahren schützt davor).

Das ist eine steuerliche Frage, die ich nicht abschließend für Sie beantworten kann — und sollte. Dafür ist ein Steuerberater die richtige Anlaufstelle. Ich weise aber darauf hin, wenn der Fall danach aussieht, damit Sie rechtzeitig Klarheit haben.
Wann ist der beste Zeitpunkt für den Verkauf — muss ich auf die rechtskräftige Scheidung warten? +
Finanzen
Nein — und das ist ein Punkt, den viele nicht wissen: Der Verkauf des gemeinsamen Objekts ist bereits im Trennungsjahr möglich, ohne dass die Scheidung rechtskräftig sein muss. Wirtschaftlich kann es sogar sinnvoll sein, nicht zu warten: Laufende Bewirtschaftungskosten lassen sich früher beenden, und der Erlös steht für den Vermögensausgleich zur Verfügung.

Ein konkreter steuerlicher Hinweis: Wenn einer der Partner das Objekt übernehmen möchte (Eigentumsübertragung), kann es vorteilhaft sein, diese Übertragung noch während des Trennungsjahres durchzuführen — also bevor die Ehe rechtskräftig geschieden ist. In diesem Fall entfällt in vielen Bundesländern die Grunderwerbsteuer, was mehrere tausend Euro Ersparnis bedeuten kann.

Wann Sie nicht unter Zeitdruck verkaufen sollten: Wenn finanzielle Not den Verkauf erzwingt, merken Kaufinteressenten das — und nutzen es für Preisverhandlungen. Ein ruhig geführter Verkaufsprozess erzielt regelmäßig bessere Ergebnisse als ein unter Druck abgeschlossener.
Zählt unser Haus zum Zugewinnausgleich — oder reicht der hälftige Miteigentumsanteil? +
Rechtlich
Das sind zwei unterschiedliche Rechtsfragen, die oft durcheinandergehen. Stehen Sie beide im Grundbuch, gehört Ihnen das Haus automatisch je zur Hälfte — unabhängig davon, wer wieviel eingebracht hat. Diese hälftige Aufteilung gilt beim Verkauf für den Erlös, wie in der Beispielrechnung oben.

Der Zugewinnausgleich ist davon getrennt: Er vergleicht, wie sich das Vermögen jedes Partners während der Ehe verändert hat — Anfangsvermögen bei Eheschließung gegen Endvermögen bei Zustellung des Scheidungsantrags — und gleicht die Differenz aus. Das Haus fließt dabei mit seinem Verkehrswert zum Stichtag in diese Rechnung ein, unabhängig vom Grundbuch-Anteil. Wurde es z. B. von einem Partner mit in die Ehe gebracht oder geerbt, kann das den Zugewinnausgleich erheblich verschieben, auch wenn sich am Miteigentumsanteil nichts ändert.

Für die genaue Berechnung in Ihrem Fall — Güterstand, Stichtag, sonstiges Vermögen — ist ein Fachanwalt für Familienrecht der richtige Ansprechpartner. Meine Rolle bleibt dieselbe: einen unabhängigen, marktgerechten Verkehrswert zu ermitteln, der als verlässliche Grundlage für beide Berechnungen dient.

Hinweis: Die Antworten auf dieser Seite sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Für rechtliche Fragen — insbesondere zu Eigentumsverhältnissen, Kreditverträgen oder Scheidungsrecht — wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Steuerliche Fragen, etwa zur Spekulationssteuer oder Grunderwerbsteuer, klären Sie am besten immer mit einem Steuerberater.

Nächster Schritt

Wenn Sie bereit sind —
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Kein Formular, das Sie zu nichts verpflichtet, fühlt sich so an wie ein Formular, das Sie zu nichts verpflichtet. Deshalb zwei echte Wege — wählen Sie den, der gerade zu Ihrer Situation passt.

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