Die geplante Reform des Baugesetzbuchs soll Kommunen ein erleichtertes Vorkaufsrecht sowie ein leichter durchsetzbares Instandsetzungsgebot an die Hand geben – gezielt gegen verwahrloste und über Jahre vernachlässigte Gebäude. Parallel wird auch in Bremerhaven diskutiert, das bestehende Baugebot nach Paragraf 176 BauGB konsequenter anzuwenden. Für Eigentümer mit sanierungsbedürftigem Bestand heißt das: Abwarten wird künftig riskanter, aktives Handeln lohnt sich eher als bisher.
Diese Einordnung ist Teil der laufend aktualisierten Übersicht Wohnen aktuell: Bremerhaven, Geestland & Cuxland von Michael Bauer Immobilien. Fragen zu deiner konkreten Situation? Jetzt unverbindlich Termin vereinbaren.