Nach dem Gebäudeenergiegesetz können bei Kauf, Schenkung oder Erbschaft bestimmter Altbauten Sanierungspflichten greifen – etwa die nachträgliche Dämmung der obersten Geschossdecke. Ausnahmen bestehen unter anderem für selbst bewohnte Objekte vor dem 1. Februar 2002 sowie für denkmalgeschützte Gebäude. Ergänzend gilt: Neue Heizungen müssen inzwischen zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme nutzen – in Neubaugebieten bereits verpflichtend, im Bestand abhängig von der kommunalen Wärmeplanung. Aus meiner Beratungspraxis: Genau diese beiden Punkte werden bei einem Eigentümerwechsel am häufigsten übersehen – und am teuersten, wenn sie erst nach dem Notartermin auffallen.
Diese Einordnung ist Teil der laufend aktualisierten Übersicht Wohnen aktuell: Bremerhaven, Geestland & Cuxland von Michael Bauer Immobilien. Fragen zu deiner konkreten Situation? Jetzt unverbindlich Termin vereinbaren.